Entspannt starten mit E-Rechnung – Mit dem xRechnung-Viewer
Ab dem 01.01.2025 müssen sich alle Firmen mit dem Thema E-Rechnung beschäftigen.
Aber was, wenn Sie eine Rechnung in diesem Format erhalten, Ihre Software aber nicht damit umgehen kann?
Oder möchten Sie einfach nur einen Blick auf die Rechnung werfen möchten, ohne Sie direkt in Ihrer FiBu zu verarbeiten?
Möchten Sie zu Datensicherungszwecken auch xRechnungen als PDF-Datei und als Ausdruck archivieren?
Kein Problem mit dem eRechnung-Viewer!
Lifetime-Lizenz für bis zu 3 PCs
Mit ausführlichem, bebildertem Handbuch im PDF-Format
Ziehen Sie die erhaltene XML-Datei einfach per Drag & Drop in das Programm.
Sofort können Sie alle enthaltenen Daten klar lesbar erkennen, als PDF-Datei abspeichern oder auch ausdrucken.
Auch eine PDF-Datei mit xRechnung-Daten (ZUGFeRD ab Version 2.1) kann mit dem Programm geöffnet und die darin enthalten Daten ausgelesen werden.
Mit dem Prüfbericht können Sie auch Ihre eigenen Rechnungen auf die gesetzliche Konformität prüfen und so zeitaufwändige Korrespondenz mit Ihren Geschäftspartnern vermeiden.
Die Funktionen im Überblick
Anzeigen und Überprüfen von digitalen Rechnungen im xRechnung-Format
Unterstützt xRechnung-konforme UBL und CII (ZUGFeRD ab Version 2.1) XML-Dateien. - xRechnungen direkt im Programm als HTML oder PDF anzeigbar
Ausführliche Validierung von xRechnungen und Erzeugung eines Prüfberichts (nach xRechnung CIUS, Extension und EU-Norm 16931 Regeln)
Alle Anhänge in Rechnungen können direkt im Programm betrachtet werden
Sämtliche Ansichten, sowohl in HTML als auch in PDF und auch alle Anhänge können zur Verwahrung exportiert oder direkt aus dem Programm gedruckt werden
Einfache Bedienung, übersichtliche Darstellung der Rechnung, schnelle Navigation durch Unterkategorien
Unterstützung von PDF und PDF/A Format
Rechnungen können in Deutsch und Englisch angezeigt werden
Mehrere Rechnungen können gleichzeitig geöffnet und damit praktisch verglichen werden.
ACHTUNG: Dieses Programm kann ZUGFeRD Dateien öffnen, die mit dem ab 01.01.2025 von den Finanzbehörden vorgegebenen Standard 2.1 erstellt wurden. Ältere Versionen dieses Formats, die zwischen 2014 und 2024 erstellt wurden, können damit nicht verarbeitet werden.
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